Zeitplan
Ihr Zeitplan für den Umstieg: Vorlauf, Antragstag und Stichtag erklärt
Rückwärts planen vom Wunschtermin: Welche Begriffe und Daten Ihren Zeitplan für den Abschied von der Gasheizung bestimmen.
Ein Zeitplan für den Umstieg beginnt beim Wunschtermin und wird rückwärts gerechnet: Vor dem Einbau steht der Förderantrag, davor der Vertrag, davor die Bestätigung zum Antrag und das Angebot. Wer so plant, sieht, wie viel Vorlauf er braucht – und ob ein Stichtag wie der 31.01.2027 noch erreichbar ist.
Die Begriffe der Zeitplanung
Planungsvorlauf
Planungsvorlauf – die Zeit zwischen Ihrer Entscheidung und dem Einbau. Er umfasst Beratung, Termin vor Ort, Angebot, Förderunterlagen und die Terminplanung des Betriebs.
Beispiel: Reihenhaus mit Gastherme, die Entscheidung fällt im Oktober, die neue Heizung soll im Frühjahr laufen. Bei zügiger Planung lässt sich der Antrag noch vor dem 31.01.2027 stellen.
Diese Schritte füllen den Vorlauf:
- Beratung und Termin vor Ort
- Angebot, bei Bedarf weitere Angebote zum Vergleich
- Bestätigung zum Antrag und Vertrag mit Förderklausel
- Förderantrag bei der KfW
- Terminplanung für den Einbau
Eine feste Dauer für den Vorlauf gibt es nicht. Sie hängt vom Haus, von der Zahl der Angebote und von der Auslastung der Betriebe ab. Planen Sie deshalb Puffer ein.
Wunschtermin
Wunschtermin – der Zeitpunkt, an dem die neue Heizung laufen soll. Gut geeignet ist die Zeit außerhalb der Heizperiode, weil ein kurzer Stillstand dann kaum stört.
Beispiel: Wer im Herbst plant, kann den Einbau ins Frühjahr legen. Der Winter bleibt dann für Angebote, Unterlagen und Antrag.
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Bestätigung zum Antrag (BzA) – das Dokument, das die geplante Maßnahme beschreibt und vor dem Förderantrag vorliegen muss. Ohne BzA kein Antrag.
Beispiel: Nach dem Termin vor Ort steht fest, welche Wärmepumpe eingebaut werden soll. Erst jetzt kann die BzA erstellt werden – sie ist der erste Baustein der Förderabfolge.
Förderklausel
Förderklausel – eine Klausel im Liefer- oder Leistungsvertrag, die den Auftrag an die Förderung knüpft. Mit ihr dürfen Sie unterschreiben, bevor der Antrag gestellt ist.
Beispiel: Das Angebot ist geprüft, der Vertrag enthält die Förderklausel. Sie unterschreiben, danach geht der Antrag an die KfW – und erst dann beginnen die Arbeiten.
Antragstag
Antragstag – der Tag, an dem Sie den Förderantrag bei der KfW stellen. Er bestimmt den Fördersatz, nicht der Tag des Einbaus (finanznachrichten, Stand 21.09.2026).
Beispiel: Unsere Beispielrechnung für ein Haus, dessen Anlage mindestens so viel kostet, wie gefördert werden kann – ohne Einkommensbonus: Antrag am 31.01.2027 – 28.000 € förderfähig × (30 % + 16 %) = 12.880 € Zuschuss. Antrag am 01.02.2027 – 27.250 € × (30 % + 12 %) = 11.445 €. Ein Tag später bedeutet 1.435 € weniger.
Mit Einkommensbonus sieht die Rechnung anders aus. Der Gesamtsatz ist dann auf 70 % begrenzt, für Haushalte mit niedrigem Einkommen auf bis zu 80 %.
Reparieren oder umsteigen – für Ihr Haus geklärt
Der Fachbetrieb ordnet den Zustand Ihrer Gasheizung ein und klärt mit Ihnen, ob eine Überbrückung, ein geplanter Umstieg oder ein schneller Tausch passt.
Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.
Stichtag
Stichtag – das Datum, an dem eine Förderregel wechselt. In der KfW-Heizungsförderung liegen die Stichtage jeweils am 01.02. und 01.08.
So entwickeln sich Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Kosten der ersten Wohneinheit (ADAC, Stand 21.07.2026; finanznachrichten, Stand 21.09.2026):
| Antrag | Klimageschwindigkeitsbonus | Förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit |
|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 16 % | 28.000 € |
| ab 01.02.2027 | 12 % | 27.250 € |
| ab 01.08.2027 | 8 % | 26.500 € |
| ab 01.02.2028 | 4 % | 25.750 € |
| ab 01.08.2028 | 0 % | 25.000 € |
Die Grundförderung von 30 % und der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer laufen weiter. Ein Ende der Absenkung bei den förderfähigen Kosten ist nicht genannt.
Einkommensbonus
Einkommensbonus – ein Zuschlag für selbstnutzende Eigentümer, der vom zu versteuernden Haushaltseinkommen abhängt: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € (ADAC, Stand 21.07.2026).
Beispiel: Gehört mindestens ein minderjähriges Kind zum Haushalt, zieht die Förderung vom zu versteuernden Einkommen einmalig pauschal 10.000 € ab (evion, Stand 09.07.2026). Einen Stichtag für diesen Bonus nennen die Quellen nicht – er gehört trotzdem in Ihre Rechnung, weil er den Satz deutlich verändern kann.
Angekündigte Änderung
Angekündigte Änderung – eine Regel, die in Aussicht gestellt, aber noch nicht in Kraft ist. Sie gehört in den Zeitplan als offene Frage, nicht als Tatsache.
Beispiel: Angekündigt ist, dass für die Förderung ab dem ersten Quartal 2027 auch zählen soll, wo die Wärmepumpe hergestellt wurde; für Geräte von außerhalb der EU ist von nur 15 % Grundförderung die Rede. Kriterien und Start sind noch nicht veröffentlicht (finanznachrichten, Stand 21.09.2026). Fragen Sie bei der Geräteauswahl nach, wo die Wärmepumpe hergestellt wird.
Was den Zeitplan sonst beeinflusst
Zustand der Anlage
Zustand der Anlage – wie zuverlässig Ihre Gasheizung heute läuft. Er bestimmt, wie viel Planungsvorlauf Sie sich leisten können.
Beispiel: Zeigen Wartungsprotokolle und Reparaturberichte, dass sich Störungen häufen, schrumpft die Zeit, die Ihnen bleibt. Dann lohnt es sich, die Planung jetzt zu beginnen, statt auf den nächsten Ausfall zu warten.
Bio-Treppe
Bio-Treppe – die steigende Pflicht, in neu eingebauten Gas- und Ölheizungen Biobrennstoff einzusetzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040 (ADAC, Stand 29.07.2026).
Beispiel: Wer heute einen neuen Gaskessel kauft, sollte nicht nur bis 2029 rechnen, sondern bis 2040. Für Ihre bestehende Gasheizung gilt die Treppe nicht.
CO₂-Preiskorridor und ETS2
CO₂-Preiskorridor – die Spanne, in der sich der CO₂-Preis bewegen darf: 2026 sind es 55 bis 65 € je Tonne, auf Erdgas 1,31 bis 1,55 ct je kWh. ETS2 – der EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr, der 2028 startet.
Beispiel: Der Kabinettsentwurf für 2027 hält am Korridor von 55 bis 65 € je Tonne fest. Mit dem Start des ETS2 im Jahr 2028 bildet sich der Preis am Markt (heizsparer, Stand 02.09.2026). Eine seriöse Zahl für diese Zeit gibt es nicht – das ist selbst eine Information für Ihre Planung.
Rückwärts planen: Ihr Zeitplan als Liste
Gehen Sie vom Wunschtermin aus und setzen Sie die Schritte davor:
- Wunschtermin: Wann soll die neue Heizung laufen?
- Arbeitsbeginn: Bis wann muss der Antrag gestellt sein? Immer vor dem ersten Handgriff.
- Antragstag: Liegt er vor oder nach dem nächsten Stichtag?
- Vertrag mit Förderklausel: Unterschrift vor dem Antrag.
- BzA: Liegt vor dem Antrag vor.
- Angebot und Termin vor Ort: Grundlage für BzA und Vertrag.
- Unterlagen: Gasabrechnungen mehrerer Jahre, Wartungsprotokolle, Grundrisse – sammeln Sie sie zuerst.
Liegt Ihr Antragstag knapp vor einem Stichtag, planen Sie einen Puffer ein. Rückfragen und fehlende Unterlagen kosten Zeit, und für den Fördersatz zählt nur der Tag, an dem der Antrag tatsächlich gestellt ist.
Reparieren oder umsteigen – für Ihr Haus geklärt
Der Fachbetrieb ordnet den Zustand Ihrer Gasheizung ein und klärt mit Ihnen, ob eine Überbrückung, ein geplanter Umstieg oder ein schneller Tausch passt.
Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.
Ob eine Reparatur Ihnen die nötige Zeit verschafft, lesen Sie im Artikel Gasheizung reparieren oder umsteigen? – dort steht auch, was eine Überbrückungsreparatur ist.
Häufige Fragen
Wann sollte ich mit der Planung beginnen?
Bevor die Heizung Sie dazu zwingt. Wie viel Vorlauf Sie brauchen, hängt von Ihrem Haus, den Angeboten und der Auslastung der Betriebe ab – eine feste Dauer gibt es nicht. Wer plant, solange die alte Anlage läuft, entscheidet ohne Zeitdruck.
Reicht es, wenn bis zum 31.01.2027 nur der Antrag gestellt ist?
Ja. Über den Fördersatz entscheidet das Datum, an dem der Antrag gestellt wird. Der Einbau kann danach folgen – wichtig ist nur, dass die Arbeiten erst nach dem Antrag beginnen.
Was passiert, wenn ich den Stichtag verpasse?
Dann gibt es statt 16 % nur noch 12 % Klimageschwindigkeitsbonus, gerechnet auf höchstens 27.250 € statt 28.000 € förderfähige Kosten. Alle sechs Monate geht es eine Stufe weiter abwärts; ab dem 01.08.2028 fällt der Bonus weg. Grundförderung und Einkommensbonus bleiben.
Was ist eine Förderklausel?
Eine Klausel im Liefer- oder Leistungsvertrag, die den Auftrag an die Förderung knüpft. Mit ihr können Sie den Vertrag schließen, bevor Sie den Antrag stellen – so verlangt es die Abfolge der KfW-Heizungsförderung.
Quellen
- finanznachrichten.de: Neue KfW-Heizungsförderung – was jetzt gilt und warum der Zuschuss ab 2027 weiter sinkt (Quellenstand 21.09.2026)
- evion Ingenieure: KfW-Heizungsförderung 458 – der Zuschuss im Überblick (Quellenstand 09.07.2026)
- ADAC: KfW-Heizungsförderung – was sich ab 21.07.2026 ändert (Quellenstand 21.07.2026)
- ADAC: Das neue Heizungsgesetz (GModG) (Quellenstand 29.07.2026)
- heizsparer.de: CO₂-Preis 2027 für Heizöl und Gas (Quellenstand 02.09.2026)