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Recht

Gaskessel über 30 Jahre: Warum die Austauschpflicht gefallen ist – und was jetzt zählt

Ein Gaskessel über 30 Jahre darf weiterlaufen. Das Lexikon ordnet Austauschpflicht, Bio-Treppe und Pflichten nach dem Kauf – und rechnet den Kessel nach.

Eintrag geprüft am 6 Min. LesezeitRedaktion Raus aus der Gasheizung

Nein, ein Gaskessel muss nicht mehr raus, nur weil er älter als 30 Jahre ist. Die Austauschpflicht aus dem früheren Gebäudeenergiegesetz ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 29.07.2026 ersatzlos weggefallen; ein funktionierender Kessel darf weiterlaufen. Was jetzt zählt, sind seine Kosten im Betrieb – und einige Pflichten, die beim Kauf oder Erbe eines Hauses weiter gelten.

Was sich am 29.07.2026 verschoben hat

Mit dem GModG haben mehrere Begriffe ihren Inhalt geändert. Wer sie aus der Zeit davor kennt, sollte sie neu sortieren. Jeder Begriff steht hier mit seiner Definition und einem Beispielhaus.

Austauschpflicht

Austauschpflicht – die frühere Regel in § 72 des Gebäudeenergiegesetzes, nach der bestimmte Öl- und Gaskessel nach 30 Jahren außer Betrieb gehen mussten. Sie ist zum 29.07.2026 ersatzlos gestrichen.

Beispiel: Reihenhaus, der Gaskessel hat mehr als 30 Betriebsjahre hinter sich und läuft zuverlässig. Seit dem 29.07.2026 zwingt ihn keine Altersgrenze mehr aus dem Keller. Er darf heizen, solange er funktioniert.

Betriebsverbot 2045

Betriebsverbot 2045 – das frühere feste Enddatum für alle Öl- und Gasheizungen. Das GModG hat dieses absolute Verbot gestrichen.

Beispiel: Der alte Kessel im Reihenhaus hat damit kein gesetzliches Ablaufdatum mehr. Ob er 2045 noch läuft, entscheiden Technik und Kosten, nicht ein Kalenderblatt.

Beratungspflicht vor dem Einbau

Beratungspflicht – die frühere Pflicht, sich vor dem Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung beraten zu lassen. Sie ist zum 29.07.2026 abgeschafft.

Beispiel: Fällt der alte Kessel aus und die Eigentümer wollen wieder einen Gaskessel, schreibt ihnen das Gesetz kein Gespräch mehr vor. Ein Vergleich mit anderen Heizungen bleibt trotzdem sinnvoll, denn auf einen neuen Kessel kommt die Bio-Treppe zu.

Bio-Treppe

Bio-Treppe – der Stufenplan für den Mindestanteil an Biobrennstoff, den neu installierte Gas- und Ölheizungen ab 2029 einsetzen müssen. Für Anlagen, die schon laufen, gilt er nicht.

ab dem Jahr Anteil Biobrennstoff
2029 10 %
2030 15 %
2035 30 %
2040 60 %

Beispiel: Für den Kessel im Reihenhaus gilt die Treppe nicht, er ist ja nicht neu. Ersetzen ihn die Eigentümer durch einen neuen Gaskessel, steht dieser 2029 auf der ersten Stufe – und einen Zuschuss gibt es für ihn nicht.

Was beim Kauf oder Erbe weiter gilt

Weggefallen ist die Pflicht zum Kesseltausch. Andere Pflichten, die an einen Eigentümerwechsel geknüpft sind, gelten weiter.

Nachrüstpflichten

Nachrüstpflichten – Aufgaben, die ein neuer Eigentümer binnen zwei Jahren erledigen muss: Heizungs- und Warmwasserrohre, die ohne Dämmung durch unbeheizte Räume laufen, samt Armaturen dämmen sowie die oberste Geschossdecke zum kalten Dachraum nachrüsten, wenn sie den Mindestwärmeschutz nicht erreicht – oder stattdessen das Dach darüber.

Beispiel: Eine Familie kauft ein Einfamilienhaus, dessen Gaskessel ebenfalls über 30 Jahre alt ist. Den Kessel darf sie behalten. Die nackten Rohre im kalten Keller und die oberste Geschossdecke kommen dagegen auf die Liste – zu erledigen in den zwei Jahren nach dem Kauf.

Reparieren oder umsteigen – für Ihr Haus geklärt

Der Fachbetrieb ordnet den Zustand Ihrer Gasheizung ein und klärt mit Ihnen, ob eine Überbrückung, ein geplanter Umstieg oder ein schneller Tausch passt.

Lage klären lassen

Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.

Für die Nachrüstpflichten gelten drei Besonderheiten. Laut Fachseiten zählt auch ein Erbe als Eigentümerwechsel. Wer in seinem Haus mit einer oder zwei Wohnungen schon seit Februar 2002 selbst lebt, bleibt verschont – die Pflicht geht erst auf den nächsten Eigentümer über. Und nach Fachseiten gilt eine Wirtschaftlichkeitsgrenze: Was sich in angemessener Zeit nicht bezahlt macht, kann entfallen.

Beratungsgespräch beim Kauf

Beratungsgespräch zum Energieausweis – gilt weiter: Käufer eines Hauses mit einer oder zwei Wohnungen sind verpflichtet, sich nach Erhalt des Energieausweises dazu informieren zu lassen, sofern ihnen das Gespräch als eigene Leistung kostenlos angeboten wird.

Beispiel: Die Familie erhält mit dem Ausweis das Angebot eines kostenlosen Gesprächs. Sie nimmt es an und lässt sich dabei auch erklären, was der alte Kessel für die Werte im Ausweis bedeutet.

Den alten Kessel einordnen

Ein Kessel, der weiterlaufen darf, ist noch kein Kessel, der sich lohnt. Für die Einordnung helfen vier Begriffe.

Jahresnutzungsgrad – der Anteil der eingekauften Energie, der übers Jahr als Wärme im Haus ankommt. Gasrechnungen zählen Kilowattstunden nach dem Brennwert; bezogen auf den Heizwert fällt derselbe Nutzungsgrad bei Erdgas rund 11 % höher aus.

Niedertemperaturkessel – ein Gaskessel, der mit abgesenkter Kesseltemperatur arbeitet, die Wärme im Abgas aber nicht zurückgewinnt. In einer Feldmessung an sieben Anlagen kam er auf 75,3 % Jahresnutzungsgrad, bezogen auf den Brennwert.

Brennwertkessel – ein Gaskessel, der zusätzlich die Wärme im Abgas nutzt. In derselben Untersuchung lagen 60 Anlagen bei 86,6 % auf Brennwertbasis. Die Messungen erschienen 2004.

Lebensdauer – für eine Heizung setzt Zukunft Altbau rund 20 Jahre an. Ein Kessel jenseits der 30 hat diese Spanne weit hinter sich.

Was der Unterschied kostet

Unser Beispielhaus braucht 20.000 kWh Wärme im Jahr. Als Gaspreis setzen wir den Neukundendurchschnitt vom September 2026 an: 10,98 ct/kWh, der Grundpreis ist darin anteilig enthalten. Zum Vergleich rechnen wir eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 3,4 – dem Mittelwert aus der Messung des Fraunhofer ISE – und einem Wärmepumpentarif von 24 ct/kWh plus 140 € Grundpreis (Verbraucherzentrale NRW).

Unsere Beispielrechnung Niedertemperaturkessel Brennwertkessel Wärmepumpe
Nutzungsgrad bzw. Jahresarbeitszahl 75,3 % 86,6 % 3,4
Einsatz für 20.000 kWh Wärme 26.560 kWh Gas 23.095 kWh Gas 5.882 kWh Strom
Energiekosten im Jahr rund 2.916 € rund 2.536 € rund 1.552 €

Der alte Kessel verbrennt im Beispiel rund 3.465 kWh Gas mehr als ein Brennwertgerät, das sind rund 380 € im Jahr. Gegenüber der Wärmepumpe liegt er gut 1.360 € höher. Wartung und Schornsteinfeger sind dabei noch nicht eingerechnet.

Auf jede verbrannte Kilowattstunde schlägt der CO₂-Preis auf – im Jahr 2026 mit 1,31 bis 1,55 ct. Der Kabinettsentwurf für 2027 lässt die Spanne von 55 bis 65 € je Tonne unverändert; mit dem europäischen Emissionshandel ETS2 übernimmt ab 2028 der Markt die Preisbildung.

Was jetzt zählt

Ohne Austauschpflicht entscheiden Sie selbst, wann der alte Kessel geht. Drei Fragen helfen dabei:

  1. Was kostet er Sie? Legen Sie Ihre Gasabrechnungen mehrerer Jahre neben die Beispielrechnung.
  2. Wie lange hält er noch? Ein Kessel jenseits der üblichen Lebensdauer kann jederzeit ausfallen – wer vorher plant, entscheidet nicht im Winter unter Druck.
  3. Wann lohnt der Antrag? Wer auf eine Wärmepumpe umsteigt, erhält 30 % Grundförderung. Dazu kommt der Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für Anträge bis 31.01.2027, danach zunächst 12 %. Vor dem Antrag liegen die Bestätigung zum Antrag und ein Vertrag mit Förderklausel; die Arbeiten folgen danach.

Mit Ihrem Verbrauch und Ihrem Gaspreis stellt der Rechner den alten Kessel einer Wärmepumpe gegenüber, Förderung inklusive. Steht bei Ihnen ein Niedertemperaturkessel, tragen Sie als Nutzungsgrad 0,75 ein, den gerundeten Wert aus der Feldmessung:

Gasheizung oder Wärmepumpe: die Rechnung über die Jahre

Rechnen Sie Ihre Gasheizung gegen eine Wärmepumpe – samt Förderung und Amortisation. Eine Beispielrechnung, die das Gespräch mit dem Fachbetrieb vorbereitet.

Ihre Heizung heute
kWh laut Ihrer letzten Abrechnung
ct/kWh Neukunden-Durchschnitt September 2026, Grundpreis anteilig enthalten
€/Jahr
€/Jahr
Annahme Unsere Annahme für Erdgas: 0,87. Ändern Sie den Wert, wenn Sie ihn kennen.
Wärmepumpe
€ mit Einbau, laut Angebot
ct/kWh
€/Jahr
€/Jahr
Feldtest in Bestandshäusern: im Schnitt 3,4, Spanne 2,6 bis 4,9
Förderung (KfW 458)
zu versteuerndes Einkommen im Jahr
Vergleich
€ Startwert für Erdgas – tragen Sie Ihr Angebot ein.
% pro Jahr
% pro Jahr

Wärmepumpe günstiger pro Jahr

868 €

Rechnet sich nach etwa 26 Jahren

Heute (Erdgas) pro Jahr2.376 €
Wärmepumpe pro Jahr1.508 €
KfW-Zuschuss (46 % von 28.000 €)
12.880 €
Ihr Eigenanteil
22.120 €
Mehrkosten gegenüber neuer Heizung
22.120 €
Bilanz nach 20 Jahren
−4.765 €
Wärmebedarf pro Jahr
17.400 kWh
Strombedarf der Wärmepumpe
5.118 kWh

So rechnen wir: Wärme = Verbrauch × Energiegehalt × Nutzungsgrad, Strom = Wärme ÷ Jahresarbeitszahl. Heizkosten = Energie × Preis + Grundpreis + Wartung. „Rechnet sich“ heißt: Die Ersparnis, Jahr für Jahr addiert, deckt Ihren Eigenanteil – muss die alte Heizung ohnehin ersetzt werden, die Mehrkosten. Die Bilanz zieht diese Kosten von der Ersparnis über 20 Jahre ab. Preisanstiege rechnen wir nur, wenn Sie sie eintragen.

Beispielrechnung ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Antrag bei der KfW.

Quellen: LichtBlick: Gaspreis für Neukunden, Durchschnitt September 2026 (01.09.2026) · HeizOel24: Heizölpreise (Tagespreis und 3-Jahres-Mittel) (05.10.2026) · esyoil: Heizölpreise (05.10.2026) · Heizölbörse: Heizölpreise im Oktober 2026 (05.10.2026) · Bund der Energieverbraucher: Regionale Flüssiggaspreise (05.10.2026) · DEPI: Pelletpreis September 2026 (16.09.2026) · Bundesnetzagentur: Monitoringbericht 2025 (Nachtspeicherstrom) (01.04.2025) · co2online: Nachtspeicherheizung – Kosten und Verbrauch (2026) · co2online: Verbrauch einer Ölheizung (2026) · Umweltbundesamt: Jahresnutzungsgrade von Heizsystemen (14.02.2018) · DBU-Abschlussbericht: Feldmessung Gas-Brennwertkessel (2004) · co2online: Heizungswartung – Kosten (2026) · 42watt: Schornsteinfeger-Kosten (2026) · co2online: Kosten einer Gasheizung (2026) · co2online: Laufende Kosten einer Ölheizung (2026) · co2online: Heizung erneuern – Kosten (2026) · Verbraucherzentrale NRW: Marktcheck Wärmepumpentarife (20.02.2026) · topagrar: Feldtest des Fraunhofer ISE zur Jahresarbeitszahl (20.11.2025) · KfW: Merkblatt 458 (09/2026) · ADAC: KfW-Heizungsförderung (21.07.2026) · finanznachrichten: Neue KfW-Heizungsförderung (21.09.2026) · evion Ingenieure: KfW-Zuschuss 458 (09.07.2026). Annahmen von uns: Verbrauch bei Flüssiggas und Pellets (gleicher Wärmebedarf wie im Gas-Beispiel), Nutzungsgrad bei Flüssiggas und Pellets, Tankmiete, Wartung bei Flüssiggas, Grundpreis und Wartung bei Nachtspeicher, Kosten neuer Heizungen als Mitte der Spannen. Wartung und Schornsteinfeger: eigene Summe aus den Quellen.

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Der Fachbetrieb ordnet den Zustand Ihrer Gasheizung ein und klärt mit Ihnen, ob eine Überbrückung, ein geplanter Umstieg oder ein schneller Tausch passt.

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Ein Kessel über 30 muss nicht raus – aber er muss sich rechnen. Wer sein Alter als Anlass nimmt, Verbrauch, Pflichten und Förderung einmal durchzugehen, entscheidet ohne Zeitdruck und mit Zahlen.

Häufige Fragen

Muss eine Gasheizung raus, wenn sie älter als 30 Jahre ist?

Nein. Seit dem 29.07.2026 kennt das Gesetz keine Altersgrenze mehr für Heizkessel: Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die frühere Austauschpflicht ersatzlos gestrichen. Solange der Kessel funktioniert, darf er heizen.

Darf ich den Kessel behalten, wenn ich ein Haus kaufe oder erbe?

Ja. Nach dem Eigentümerwechsel haben Sie aber zwei Jahre Zeit, ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen zu dämmen und eine oberste Geschossdecke nachzurüsten, die den Mindestwärmeschutz nicht bietet.

Lohnt es sich, einen Niedertemperaturkessel weiter zu betreiben?

Erlaubt ist es, günstig nicht unbedingt. In einer Feldmessung erreichten Niedertemperaturkessel einen Jahresnutzungsgrad von 75,3 %, Brennwertkessel von 86,6 %, beides bezogen auf den Brennwert. Unser Beispielhaus mit 20.000 kWh Wärmebedarf zahlt dadurch nach unserer Rechnung rund 380 € im Jahr mehr für Gas.

Gilt die Bio-Treppe auch für meine alte Gasheizung?

Nein. Die Bio-Treppe greift nur bei Öl- und Gasheizungen, die neu eingebaut werden. Sie beginnt 2029 mit 10 % Biobrennstoff und erreicht 2040 die Stufe von 60 %. Ein Kessel, der schon im Keller steht, ist davon nicht betroffen.

Gibt es Förderung, wenn ich den alten Kessel jetzt ersetze?

Für eine Wärmepumpe ja. Zur Grundförderung von 30 % kommt bei einem Antrag bis 31.01.2027 ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 %, bei Selbstnutzung und geringem Haushaltseinkommen außerdem ein Einkommensbonus. Ein neuer Gaskessel bekommt keinen Zuschuss.

Quellen

  1. Gleiss Lutz: Überblick über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (Quellenstand 21.08.2026)
  2. co2online: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) (Quellenstand 05.10.2026)
  3. Verbraucherzentrale: GModG – Was steht im Gebäudemodernisierungsgesetz? (Quellenstand 21.08.2026)
  4. prepair.house: Sanierungspflicht 2026 (Quellenstand 01.09.2026)
  5. ADAC: Das neue Heizungsgesetz (GModG) (Quellenstand 29.07.2026)
  6. ADAC: Energieberatung fürs Eigenheim – Energieberater finden (Quellenstand 24.08.2026)
  7. DBU-Abschlussbericht AZ 14133: Felduntersuchung – Betriebsverhalten von Heizungsanlagen mit Gas-Brennwertkesseln (Quellenstand 2004)
  8. Zukunft Altbau (KEA-BW): Merkblatt Heizungstausch (Quellenstand 08/2022)
  9. heizsparer.de: CO₂-Preis 2027 für Heizöl und Gas (Quellenstand 02.09.2026)
  10. LichtBlick: Aktueller Gaspreis pro kWh (Quellenstand 01.09.2026)
  11. Verbraucherzentrale NRW: Marktcheck Wärmepumpenstromtarife (Quellenstand 20.02.2026)
  12. top agrar: Wärmepumpen heizen auch im Altbau klimafreundlich (Bericht zur Pressemitteilung des Fraunhofer ISE) (Quellenstand 20.11.2025)
  13. ADAC: KfW-Heizungsförderung – was sich ab 21.07.2026 ändert (Quellenstand 21.07.2026)

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